Allgemeine Geschäftsbedingungen der K&U Bürosysteme
Hardware, All – IN Wartung und Betriebssoftware
1. Lieferung
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des Kunden auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. ALL – IN ist die Wartung und Pflege der Anlagen und Geräte
Die Lieferung von Geräten und Verbrauchsmaterial erfolgt ab Lager Alheim-Heinebach. Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers. Der Käufer ist verpflichtet, die Sendung unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen. Etwaige Schäden sind sofort festzustellen und müssen innerhalb
drei Tagen nach Erhalt der Ware der Fa. K & U Bürosysteme mitgeteilt werden. Geraten wir in Lieferverzug, oder wird uns die obliegende Leistung aus von uns zu vertretenden Gründen unmöglich, so kann erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn wir grob schuldhaft oder vorsätzlich handeln. Dies gilt auch im Falle eines Konkurses eines Vorlieferanten. Im Übrigen ist der Schadenersatz der Höhe nach beschränkt auf den Warenwert.
2. Preise
Die in unseren jeweils gültigen Listen genannten Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, vorbehaltlich inzwischen erfolgter Änderungen. Die Frachtkosten von Verbrauchsware durch Paketdienste sind im Wartungsvertrag nicht eingeschlossen und werden gesondert mit dem Versand der Ware berechnet.
3. Zahlung
Zahlungen sind nach Rechnungseingang sofort Netto ohne Abzug zu leisten. Dienstleistungen sind zahlbar netto, ohne Abzug. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wird gegenüber dem Abnehmer Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens gestellt, oder gerät dieser in Zahlungsverzug, so werden alle unsere Forderungen gegen den Abnehmer unter Einfluss von Wechselforderungen aus der gemeinsamen Geschäftsbeziehung, auch wenn es sich um gestundete Forderungen handelt, sofort fällig.
4. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung unser Eigentum. Im Falle eines Kontokorrentverhältnisses bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum, bis das Kontokorrent ausgeglichen ist. Vor vollständiger Bezahlung ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Ware nicht gestattet. Wird unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, oder durch einen dritten in Anspruch genommen, sind wir sofort schriftlich unter Übersendung aller in Händen des Auftraggebers befindlichen Unterlagen (z.B. Pfändungsprotokoll) zu unterrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und trägt alle Kosten, die uns für die Abwehr des Zugriffs entstehen. Insbesondere die von K&U gelieferte Verbrauchsware, die als Bevorratung zu den jeweiligen Wartungs- Vertragsmaschinen gehört, ist und bleibt ausschließlich Eigentum der K&U Bürosysteme. Die Ware geht nie in den Besitz zum Vertragsnutzer über.
5. Mängelrüge
Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Sie sind nicht mehr zulässig, wenn die Ware sich nicht mehr beim Käufer befindet oder die Lieferung auf Veranlassung des Käufers unmittelbar an Dritte erfolgt ist. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Der Käufer hat nur Anspruch auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ware. Er ist nicht berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht.
6. Störungen und Schäden
Die Beseitigung von Störungen oder Schäden, infolge unsachgemäßer Behandlung oder sonstiger äußerer Einwirkungen, die nicht von der
K & U Bürosysteme zu vertreten oder wegen Verwendung anderer als vom Hersteller empfohlenen Materialien entstanden sind, unterliegen nicht dieser Vereinbarung und werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Arbeiten an Stromzuführungs-Einrichtungen außerhalb des Gerätes sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Dies gilt insbesondere auch für Störungen an den Systemen, die durch kundenintern betriebene Netzwerke oder durch Überspannungen in der 230V Spannungsversorgung hervorgerufen wurden. Der ALL-IN Wartungsvertrag bezieht sich ausschließlich auf das jeweilig „geschlossene“ System selbst und endet am USB- bzw. dem Netzwerkkartenausgangs- Anschluss. Externe Störungsquellen z. B. durch Probleme außerhalb der v. g. Anschlüsse oder durch PC Betriebssoftware, Treiber / Firmware- Update und Server sind nicht Bestandteil dieses ALL-IN Vertrages. Er bezieht sich ausschließlich auf das System selbst. Sonderleistungen / Hilfestellungen / Firmwareupdates und offenkundige Bedienungsfehler werden gesondert berechnet, ebenfalls alle Dienstleistungen nach Inbetriebnahme / Einweisung, also anschließend zusätzliche Administrator- bezogene Einstellungen / Änderungen .
7. All- IN Wartung und Vertragsdauer
Die K&U ist berechtigt dem Vertragspartner nach Maßgabe der vorseitig getroffenen Vereinbarungen in regelmäßigen Zeitabständen (monatl.) den Grundpreis der Wartungspauschale per Lastschrift einzuziehen. Jeweils an einem Quartalsende werden Folgeseiten (Überhangseiten) gesondert per aktuellen Zählerstand abgefragt und gesondert berechnet.
Die vereinbarte Vertragsdauer verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn nicht eine der Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt. Während der Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Sollte der Vertragsgegenstand während dem ungekündigten Vertragszustand dennoch veräußert oder anderweitig ersetzt werden, so berührt es diesen laufenden ALL-IN Vertrag nicht. Die der K&U daraus entgangenen Einnahmen wird der Vertragspartner voll ersetzen. Insoweit nicht anders ermittelbar, werden zur Berechnungsgrundlage die letzten 12 Monate herangezogen,
auf die Restlaufzeit umgerechnet und insgesamt in einer Summe sofort zur einmaligen Zahlung fällig. Tritt während der Laufzeit z. B altersbedingt der Fall ein, dass die Ersatzteil- bzw. Verbrauchsware- Garantielieferung seitens des Herstellers vor einem Schadensfall abgekündigt wurde, kann die K&U dafür nicht in Haftung genommen werden, das bestehende Gerät in jedem Fall instand setzen zu müssen. Auch dann nicht, wenn es die K&U versäumte, den Vertragspartner rechtzeitig darüber zu informieren. Im beiderseitigen Interesse werden beide Parteien nach einer Lösung suchen, welche zu einer einvernehmlichen Einigung führen wird. Im Übrigen bleibt der K&U Bürosysteme unbenommen, Wartungsverträge während der Laufzeit durch Zusammenschluss (Fusion) oder Verkauf an Dritte zu veräußern.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistung ist zeitlich begrenzt 12 Monate, sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne der §§ 3. 474 ff BGB ist.
Wir ersetzen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen die fehlerhaften Teile nach unserer Wahl durch neue oder bessern sie auf unsere Kosten aus. Wir sind berechtigt, die hierzu erforderliche und angemessene Zeit sowie Gelegenheit (min. dreimal) in Anspruch zu nehmen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Vertragspartner die Bedienungsvorschriften nicht beachtet oder wenn er selbst oder durch Dritte fehlerhaften Eingriff in den Vertragsgegenstand vorgenommen hat. Dazu gehört auch die Verwendung von nicht von uns geliefertes oder empfohlenes Verbrauchsmaterial und/ oder das Papier. Hat der Vertragspartner mit uns keinen Wartungsvertrag abgeschlossen und nur von uns gelieferte oder empfohlene Verbrauchsmaterialien und Papier verwendet, dann leisten wir für die Zeit von 12 Monaten (Bei Gebrauchtgeräten 6 Monate) vom Liefertermin an gerechnet, nach Maßgabe des § 377 HGB in der Weise Gewähr, dass wir innerhalb dieser Zeit die von uns zu vertretenden Mängel kostenlos beseitigen. Die Garantiearbeiten werden durch uns in den üblichen Geschäftszeiten Mo-Fr 8.00-17.00 Uhr durchgeführt. Beiderseitig andere Zeiten sind jederzeit vereinbar.
9. Haftungsbeschränkung
Soweit wir für die Verletzung vorvertraglicher, vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten haften, beschränkt sich die Haftung dem Grunde nach auf Fälle grob fahrlässigem bzw. vorsätzlichem Handeln. Der Höhe nach ist die Haftung in diesen Fällen beschränkt auf die Höhe typischerweise in diesem Zusammenhang entstandener Schäden.
10. Nebenabreden
Sollten Teile dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so gilt der Vertrag im Übrigen weiter. Anstelle der rechtsunwirksamen Regelungen werden die Parteien eine Regelung treffen, die der zu ersetzenden Regelung in ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Dieser Vertrag beinhaltet alle Vereinbarungen der Vertragspartner bezüglich der im Vertag aufgeführten Vertragsgegenstände. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform unter Bezugnahme auf diesen Vertrag, sofern sie rechtswirksam werden sollten.
Erfüllungsort ist Alheim-Heinebach. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen, oder damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile, nach unser Wahl das Amtsgericht Bad Hersfeld als Gerichtsstand vereinbart.
K & U Bürosysteme
Inh. Klaus Iba • Nürnberger Str. 45 • 36211 Alheim- Heinebach.